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| 12.05.2026 13:29 Verurteilter Ex-Manager sagt im VW-Investorenprozess aus BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im milliardenschweren Investorenprozess zur VW -Dieselaffäre hat die Zeugenvernehmung des früheren Chefs der Motorentwicklung bei Audi und späteren Porsche-Vorstands Wolfgang Hatz begonnen. "Mir ist nicht bekannt, dass irgendein VW-Vorstand Kenntnis von dieser Funktion hatte", sagte der 67-Jährige vor dem Oberlandesgericht Braunschweig mit Blick auf die sogenannte Akustikfunktion. Die Frage nach der Kenntnis ist in dem Zivilverfahren zentral, weil geklärt werden soll, ob VW die Märkte rechtzeitig über die möglichen Auswirkungen der Affäre um millionenfach manipulierte Dieselmotoren informierte. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Skandals Ende September 2015 war der Kurs der VW-Aktie eingebrochen - zeitweise verloren die Vorzugspapiere des Konzerns fast die Hälfte ihres Werts. Für die Verluste wollen Anleger bis heute entschädigt werden. Den Streitwert beziffert das OLG Braunschweig derzeit mit rund 4,3 Milliarden Euro. Die Volkswagen AG und der VW-Hauptaktionär Porsche SE weisen Vorwürfe mit Blick auf mögliche Verletzungen der Informationspflichten zurück. Hatz wurde wegen Betrugs verurteilt Mehrfach betonte der Zeuge Hatz vor dem Braunschweiger Zivilsenat, dass er sich nahezu 20 Jahre später nicht mehr konkret an einzelne Termine aus den Jahren 2007 und 2008 erinnern könne. Allgemein sagte er aber sinngemäß: Wenn in Terminen über illegale Vorrichtung gesprochen worden wäre, würde er sich erinnern und es hätte einen Aufschrei gegeben. Hatz war 2023 vom Landgericht München wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt worden. Er hatte laut dem Urteil ab 2008 dafür gesorgt, dass Abschalteinrichtungen in die Abgassteuerungen eingebaut wurden. Damit hielten die Autos Grenzwerte auf dem Prüfstand ein, auf der Straße aber nicht. Hatz hatte in dem Verfahren vor Gericht gestanden. Die Schuldsprüche gegen ihn, den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler und einen Ingenieur waren damals die ersten strafrechtlichen Urteile in Deutschland zum 2015 aufgedeckten Diesel-Skandal. Nach der Revision sind die Urteile seit Ende 2025 rechtskräftig./bch/DP/jha Weitere Unternehmensnachrichten |
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