| Produktinformation |
Auf dieser Seite finden Sie alle Unternehmensnachrichten zeitlich geordnet der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Unternehmensnachrichten zu suchen.
| 04.12.2025 15:11 BGH: Fluggast muss bei ausgelassenem Teilflug nicht zahlen KARLSRUHE/FRANKFURT (dpa-AFX) - In einem Streit um wichtige Passagierrechte ist die Lufthansa vor dem Bundesgerichtshof unterlegen. Das Gericht in Karlsruhe stellte fest, dass die Airline keine Nachzahlungen verlangen darf, wenn Passagiere aus nachvollziehbaren Gründen von einer gebuchten Flugreise nur Teilstrecken tatsächlich abfliegen (Az.: X ZR 110/24). Zuerst hatte das Portal "Aero Telegraph" berichtet. Nach Einschätzung des BGH kommt es entscheidend darauf an, dass die Fluggäste zum Zeitpunkt der Buchung noch die Absicht hatten, die gesamte Flugreise anzutreten und ihre Pläne erst im Nachhinein geändert haben. In diesem Fall dürften sie nicht zu Nachzahlungen herangezogen werden. Umsteigeflüge häufig billiger als direkt Der BGH gesteht der Lufthansa zwar eine freie Preisgestaltung zu. Das führt regelmäßig dazu, dass aus Konkurrenzgründen Umsteigeverbindungen über ein Drehkreuz deutlich billiger angeboten werden als der inkludierte Direktflug vom Drehkreuz selbst. Ein Ticket Oslo-Frankfurt-New York ist meist deutlich günstiger als der Direktflug Frankfurt-New York. Um Missbrauch zu verhindern, verlangen viele Airlines ein Abfliegen der Teilstrecken in der auf dem Ticket vermerkten Reihenfolge und behalten sich beim Nichteinhalten eine Neuberechnung des Flugpreises vor. Die Lufthansa hat inzwischen ihre Beförderungsbestimmungen in diesem Punkt für deutsche Staatsbürger nachgebessert. Sie werden nun angehalten, Gründe für geänderte Reisepläne so früh wie möglich anzuzeigen. Für die Stichhaltigkeit sieht der BGH die Beweislast beim Konsumenten. Für Österreicher galt diese Regelung schon zuvor./ceb/DP/men Weitere Unternehmensnachrichten |
| Name | Kurs | Währung | Datum | Zeit | Handelsplatz |
|---|---|---|---|---|---|
| AIR FRANCE-KLM SA | 10,865 | EUR | 05.12.25 | 15:34 | Lang & S... |
| DEUTSCHE LUFTHANSA A... | 8,192 | EUR | 05.12.25 | 15:34 | Xetra |
| EASYJET PLC | 5,622 | EUR | 05.12.25 | 15:19 | Xetra |
| INTERNATIONAL CONSOL... | 4,410 | EUR | 05.12.25 | 15:34 | Lang & S... |
| RYANAIR HOLDINGS | 27,400 | EUR | 05.12.25 | 14:10 | Xetra |
|
Mitteilungen
05.12.2025 15:33
EQS-DD: HUGO BOSS AG (deutsch)
05.12.2025 15:31
EQS-DD: HUGO BOSS AG (deutsch)
05.12.2025 14:56
EQS-Gesamtstimmrechtsmitteilung: Delivery Hero SE (deutsch)
| Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen. |
|
05.12.2025 EDINBURGH WORLDWIDE INVESTMENT TRUST PLC Geschäftsbericht C3 METALS INC Geschäftsbericht OLYMPIO METALS Geschäftsbericht VITREOUS CAP Geschäftsbericht Übersicht |