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06.06.2024 10:30

OTS: Lebensversicherung von 1871 a.G. / Aufschieben lohnt sich nicht: LV 1871 ...

    Aufschieben lohnt sich nicht: LV 1871 Kunden profitieren heute schon
vom erhöhten Garantiezins 2025 (FOTO)
München (ots) - Zum Jahreswechsel soll der Höchstrechnungszins für die
Lebensversicherung auf 1 Prozent steigen. Kunden der Lebensversicherung von 1871
a. G. München (LV 1871) können sich bereits mit einem Abschluss 2024 die
Vorteile eines erhöhten Garantiezinses ab 2025 sichern. Denn: Die LV 1871 gibt
sowohl auf Altersvorsorgeverträge als auch auf Berufsunfähigkeitspolicen,
Bestattungs- und Erbvorsorge eine Umstellungsgarantie - kostenfrei und ohne
erneute Risikoprüfung. Aufschieben lohnt sich daher nicht.

"Die Anhebung des Höchstrechnungszinses auf 1 Prozent ist eine erfreuliche
Nachricht für alle Verbraucher. Als finanzstarker und verlässlicher
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit stellen wir die Kundeninteressen in den
Mittelpunkt. Deshalb garantieren wir eine Umstellung auf den höheren
Rechnungszins zum Jahreswechsel für alle seit 1. Mai abgeschlossenen Verträge
unserer MeinPlan Altersvorsorge und für alle ab 1. Juli abgeschlossenen Verträge
unserer Golden BU Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Bestattungs- und
Erbvorsorge", sagt LV 1871 Vorstand Dr. Klaus Math.

Umstellungsgarantie für Golden BU, Bestattungs- und Erbvorsorge

Bei ab 1. Juli 2024 abgeschlossenen selbstständigen Golden BU
Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU privat und SBU bAV Einzelgeschäft) sowie
bei Bestattungs- und Erbvorsorgeverträgen prüft die LV 1871 im ersten Halbjahr
2025, ob sich bei einem unveränderten zu zahlenden Beitrag beziehungsweise
Einmalbeitrag mit dem ab 1. Januar 2025 geltenden Garantiezins eine höhere
garantierte Berufsunfähigkeitsrente bzw. Versicherungssumme ergibt. In diesem
Fall erhalten Kunden ein Angebot zur kostenlosen Umstellung.

Umstellungsgarantie für MeinPlan Produktfamilie

Bei ab 1. Mai abgeschlossenen fondsgebundenen Rentenversicherungen inklusive
betrieblicher Altersvorsorge berechnet die LV 1871 im ersten Halbjahr 2025 den
Rentenfaktor, den garantierten Rentenfaktor sowie eine gegebenenfalls
vereinbarte garantierte Rente neu. Dabei wird der ab 1. Januar 2025 geltende
Garantiezins für das Neugeschäft berücksichtigt. Die automatische Umstellung
erfolgt kostenfrei. Änderungen für die Aufschubzeit ergeben sich nicht. Hier
profitieren Kunden weiterhin bei Wahl einer Erlebensfallgarantie von attraktiven
Investitionsquoten - wie bisher unabhängig vom Garantiezins.

Pressekontakt:

Julia Hauptmann, Pressesprecherin, 089 / 55167 - 468,
mailto:julia.hauptmann@lv1871.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/63097/5795183
OTS:               Lebensversicherung von 1871 a.G.


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