Leerverkauf
Verkäufe von Wertpapieren, die sich gar nicht im Besitz des Verkäufers befinden, werden als Leerverkäufe bezeichnet. Hierbei sind die Verkäufer
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Verkäufe von Wertpapieren, die sich gar nicht im Besitz des Verkäufers befinden, werden als Leerverkäufe bezeichnet. Hierbei sind die Verkäufer