Zeichnen
Im Wertpapiergeschäft: sich durch schriftliche Erklärung auf dem Zeichungsschein zur Übernahmen eines bestimmten Betrags neu emittierter Wertpapiere verpflichten. Zeichnungsstelle ist die Bank, die mit der Entgegennahme von Zeichnungen auf neue Wertpapiere beauftragt ist.