Fälligkeit
Die Fälligkeit ist das letztmögliche Datum, zu dem ein Optionsschein ausgeübt werden kann. Der Handel an der Börse wird in der Regel bereits einige Tage vor diesem Datum eingestellt, so daß anschließend nur noch die Kontrahierung mit dem Emittenten möglich ist. In den Optionsscheinbedingungen vieler Emittenten wird die automatische Ausübung des Optionsrechts am Ende der Laufzeit vorgesehen, falls ein positiver Differenzbetrag vorliegt. Trotzdem sollte der Anleger die Fälligkeit ständig überwachen und insbesondere bei abnehmender Restlaufzeit seine Strategie rechtzeitig anpassen.