Interimsschein
oder auch: Zwischenschein
Vorläufige Bescheinigung über den Besitz von Wertpapieren vor ihrer endgültigen Ausfertigung; wird z.B. bei Neugründung einer Aktiengesellschaft ausgestellt.
Sie suchen nach einem Begriff aus dem Börsenumfeld, dessen Begrifflichkeit Sie nachlesen möchten? Wählen Sie dazu einfach aus der Buchstabenliste den Buchstaben aus, mit dem der gesuchte Begriff beginnt, oder nutzen Sie die Volltextsuche, um den gesuchten Begriff zu finden.
oder auch: Zwischenschein
Vorläufige Bescheinigung über den Besitz von Wertpapieren vor ihrer endgültigen Ausfertigung; wird z.B. bei Neugründung einer Aktiengesellschaft ausgestellt.