Covered Warrants
Zu Beginn des Optionsscheinmarktes und auch heute noch versteht man unter diesen sogenannten "gedeckten Optionsscheinen" Aktien-
In neuerer Zeit wird immer mehr auf das Instrumentarium des Deckungsbestandes verzichtet. Stattdessen stellen die Emittenten durch den Abschluß von weiteren Finanztransaktionen sicher, daß Lieferansprüche des Optionsscheininhabers bei Ausübung des Optionsrechts erfüllt werden.
Darüber hinaus werden mittlerweile auch solche Optionsscheine vom Begriff "Covered Warrants" erfaßt, bei denen statt der physischen Lieferung ein Barausgleich möglich ist.