Teilausführung
Von Teilausführung spricht man, wenn eine erteilte Order während ihrer Gültigkeitsdauer aufgrund der Marktlage nicht vollständig, sondern nur zum Teil ausgeführt werden konnte.
Sie suchen nach einem Begriff aus dem Börsenumfeld, dessen Begrifflichkeit Sie nachlesen möchten? Wählen Sie dazu einfach aus der Buchstabenliste den Buchstaben aus, mit dem der gesuchte Begriff beginnt, oder nutzen Sie die Volltextsuche, um den gesuchten Begriff zu finden.
Von Teilausführung spricht man, wenn eine erteilte Order während ihrer Gültigkeitsdauer aufgrund der Marktlage nicht vollständig, sondern nur zum Teil ausgeführt werden konnte.