Rangklassen
Bei Zwangsversteigerungen kann oftmals nicht die gesamte von den Gläubigern beanspruchte Summe erzielt werden. Deshalb gibt es für die Aufteilung gesetzlich festgelegte Regeln. Dabei werden die einzelnen Forderungen der Anspruchberechtigten in Rangklassen unterteilt. Der Erlös aus der Versteigerung wird dann gemäß der Rangklassen der Gläubiger verteilt. Es gibt acht Rangklassen. Der Erlös wird nach aufsteigender Rangklasse verteilt.