Namensaktien
Auf den Namen des Besitzers ausgestellte Aktien werden als Namensaktien bezeichnet. Die AG, die Namensaktien ausgibt, führt ein Register mit sämtlichen Aktionärs-Namen. Wenn ein Aktienbesitzer das Papier verkauft, wird dies auch im Namensregister durch die AG vermerkt. Namensaktien können nur durch Unterschrift auf der Rückseite (Indossament) übertragen werden.