Körperschaftsteuer
Steuer auf die Einkünfte der Körperschaften und Personenvereinigungen. Sie erfaßt Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und sonstige juristische Personen des privaten Rechts. Aktiengesellschaften (als Kapitalgesellschaften) zahlen die Steuer von ihren Gewinnen. Jede Dividende ist damit bereits mit einem Steueranteil belastet, den die Aktionäre auf die eigene Steuerschuld anrechnen lassen können, gegebenenfalls sogar erstattet bekommen. siehe: Anrechnungsverfahren