Kreditgeschäft
Die Zurverfügungstellung von Gelddarlehen bzw. Finanzmitteln wird als Kreditgeschäft bezeichnet. Dieses ist ein Bankgeschäft, welches im Kreditwesengesetz genau definiert ist.
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Die Zurverfügungstellung von Gelddarlehen bzw. Finanzmitteln wird als Kreditgeschäft bezeichnet. Dieses ist ein Bankgeschäft, welches im Kreditwesengesetz genau definiert ist.