Kleinaktionär
Ein Aktionär, der nur einen geringen Anteil am Aktienkapital einer Gesellschaft hält, wird als Kleinaktionär bezeichnet. Großer Einfluß auf das Unternehmen ist durch ihn im Gegensatz zum Großaktionär nicht gegeben.
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Ein Aktionär, der nur einen geringen Anteil am Aktienkapital einer Gesellschaft hält, wird als Kleinaktionär bezeichnet. Großer Einfluß auf das Unternehmen ist durch ihn im Gegensatz zum Großaktionär nicht gegeben.