Kapitalherabsetzung
Eine Verminderung des Eigenkapitals wird als Kapitalherabsetzung bezeichnet. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann das Stammkapital verringert werden bei Kapitalgesellschaften. Bei Aktiengesellschaften geschieht eine Kapitalherabsetzung aufgrund eines Hauptversammlungsbeschlußes mit Dreiviertelmehrheit. Eine vereinfachte Kapitalherabsetzung dient beispielsweise der Sanierung eines Unternehmens.