Amtlicher Handel
Der umfangreichste Handel in Wertpapieren an den deutschen Börsenplätzen ist der Amtliche Handel. Unternehmen, welche nach strengem Verfahren zum Aktienhandel zugelassen sind, unterliegen einer Publikationspflicht. Amtliche Makler sind außer dem Vorstand der Börse für die Kursfestsetzung zuständig. Notierungen werden in einem Kursblatt veröffentlicht.