Inhaberpapier
Ohne besonderen Nachweis und durch einfache Übergabe des Inhaberpapiers können die Rechte aus diesem Wertpapier (ohne Namensnennung) geltend gemacht werden.
Sie suchen nach einem Begriff aus dem Börsenumfeld, dessen Begrifflichkeit Sie nachlesen möchten? Wählen Sie dazu einfach aus der Buchstabenliste den Buchstaben aus, mit dem der gesuchte Begriff beginnt, oder nutzen Sie die Volltextsuche, um den gesuchten Begriff zu finden.
Ohne besonderen Nachweis und durch einfache Übergabe des Inhaberpapiers können die Rechte aus diesem Wertpapier (ohne Namensnennung) geltend gemacht werden.