Außerbörsliches Geschäft
Der Anleger wendet sich an seine Depotbank und verlangt den Abschluss eines außerbörslichen Geschäfts. Daraufhin nimmt die Bank des Anlegers Kontakt zur Handelsabteilung des Emittenten auf und erfragt die verbindlichen Geld-Brief-Kurse für das gewünschte Produkt. Diese Information gibt sie sofort an den Kunden weiter, der nun das Geschäft bestätigen oder ablehnen kann. Der Anleger bekommt beim außerbörslichen Geschäft also zuerst den Kurs genannt und muss sich dann entscheiden. Darüber hinaus entfällt die Maklercourtage, die bei Börsenorders fällig wird. Diese Form des Handels wird auch als Over the Counter oder OTC bezeichnet.