Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen dienen der Vermögensbildung des Arbeitnehmers und werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber und vom Staat gefördert. Eine Möglichkeit besteht in der Anlage von maximal 400,- EUR jährlich in einen Investmentfonds, der vom Staat mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 20% (=80,- EUR) gefördert wird. Voraussetzung ist, dass der Aktienanteil des Fonds mindestens 60% beträgt. Für die Arbeitnehmersparzulage auf Vermögensbeteiligungen gelten ab 2009 separate Einkommensgrenzen, 20.000,- EUR für Alleinstehende und 40.000,- EUR für Verheiratete (gemeinsam veranlagt). Zusätzlich kann der Arbeitnehmer einen Bausparvertrag mit einer jährlichen Sparprämie in Höhe von 470,- EUR (=39,- EUR monatlich) abschliessen, der vom Staat mit 9% jährlich (=42,30,- EUR) gefördert wird. Die staatliche Förderung ist abhängig vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers. Die Grenze liegt bei 17.900,- EUR für Alleinstehende und 35.800,- EUR für Verheiratete (gemeinsam veranlagt). Die Mindestdauer eines VL-Vertrages beträgt 6 bzw. 7 Jahre, abhängig von der Form der Anlage.