Aktiva
Bezeichnung für: (1) Aktivposten der Bilanz (2) Vermögenswerte (Assets). Unter Aktiva versteht man das Vermögen eines Unternehmens. Die auf der Aktivseite (linke Seite, Soll-Seite) der Bilanz ausgewiesenen Positionen werden in Anlagevermögen, Umlaufvermögen sowie Rechnungsabgrenzungsposten aufgegliedert. Zu dem Anlagevermögen zählen die Vermögenswerte, in die für einen längeren Zeitraum durch ein Unternehmen investiert (angelegt) wird (z. B. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Gebäude, Maschinen und Finanzanlagen). Zu dem Umlaufvermögen gehören Vermögensgegenstände, die sich nur für einen kürzeren Zeitraum in einem Unternehmen befinden (z. B. Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Schecks, Kassenbestände). Die Vermögenswerte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Vermögensteile, die der Wertminderung unterliegen, müssen auf die Dauer ihrer Nutzung abgeschrieben werden. Die Aktivseite gibt Informationen darüber, in welchen Vermögenswerten das beschaffte Kapital angelegt (investiert) ist (Mittelverwendung). Im Gegensatz dazu stehen die Passiva.