Anlagegrenzen
Ein Investmentfonds darf, so sieht es das KAGG vor, in Wertpapiere eines Emittenten / Austellers nicht mehr als 5 % seines Vermögens investieren. Ausnahmsweise sind 10 % gestattet. Ziel dieser Vorschrift ist es, dem Grundsatz der Risikodiversifikation Rechnung zu tragen.