Erträge
Steuerrechtlich wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Erträgen unterschieden. Zins- und Dividendeneinnahmen sind als ordentliche Ertäge vollständig steuerpflichtig. Kursgewinne bei Veräußerung nach Ablauf der Spekulationsfrist und Bezugsrechterlöse gelten als außerordentliche Erträge und sind für Privatanleger steuerfrei.