Ertragsgleichheit
Die Ertragsgleichheit drückt aus, um welchen Prozentsatz der Basiswert bis zur Fälligkeit des Call-Optionsscheins steigen muß, damit der Investor beim Kauf des Optionsscheins die gleiche Wertsteigerung wie beim direkten Erwerb des Basiswerts erzielt. Da der Erwerber der Aktie eine Wertsteigerung nicht nur aus Kursgewinnen, sondern auch aus Dividendenzahlungen erzielt, ist die Dividende bezogen auf das eingesetzte Kapital (= Aktienkurs) insoweit zu erfassen als der Optionsschein eine Wertsteigerung generieren muß, die um die Dividendenrendite höher ist als die Rendite der Aktie. Dabei wird im Hinblick auf die Berücksichtigung der Dividendenrendite unterstellt, daß die Dividende und der Kurs des Basiswerts während der Restlaufzeit konstant bleiben. Der Kauf eines Call-Optionsscheins ist - unter der Prämisse, daß der Optionsschein bis zur Fälligkeit gehalten wird - der Direktinvestition somit vorzuziehen, wenn der Investor eine höhere Performance des Basiswerts als den aus der Ertragsgleichheit resultierenden Wert erwartet. Da sich der Wert von Put-Optionsscheinen entgegengesetzt zum Kurs des Basiswerts entwickelt und der private Investor den Basiswert in der Regel nicht leerverkaufen kann, ist die Ertragsgleichheit lediglich für Call-Optionsscheine zu berechnen.