Additional Margin
Die Additional Margin deckt die zusätzlich anfallenden potenziellen Glattstellungskosten, die bei der ungünstigsten möglichen Preisentwicklung (Worst-Case-Loss) innerhalb der nächsten 24 Stunden anfallen könnten. Die Margin (Prämien- und Additionalmargin) ist vom Kontraktinhaber an das zentrale Clearinghaus zu zahlen.