Zinsabschlagsteuer
Eine Quellensteuer auf inländische Zinseinkünfte (in der Regel 30 Prozent), die seit dem 1.1.1993 von den Kreditinstituten einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Diese
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Eine Quellensteuer auf inländische Zinseinkünfte (in der Regel 30 Prozent), die seit dem 1.1.1993 von den Kreditinstituten einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Diese