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BörsenlexikonBörsenlexikon

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Fungibilität

Fungibilität bezeichnet die Vertretbarkeit von Sachen (Waren, Devisen und Effekten). Diese Sachen müssen von so gleichmäßiger Beschaffenheit sein, daß einzelne Stücke oder bestimmte Mengen ohne weiteres untereinander ausgetauscht werden können. Fungibilität ist die Vertretbarkeit einer Effekte durch eine andere Effekte derselben Art und des gleichen Emittenten über denselben Nennbetrag. Die Börse bezeichnet man auch als Markt für fungible Güter. Damit auch Güter (z.B. Getreide, Kaffee, Baumwolle, Tabak) an der Börse gehandelt werden können, bei denen man keine völlige Gleichheit (Homogenität) erwarten darf, werden diese durch Typisierung fungibel gemacht. Die Fungibilität kann aufgehoben werden, indem der Inhaber der Effekte ein ganz bestimmtes Stück mit Typenbezeichnung oder Nummer verlangt. Emittenten von Effekten können die Fungibilität aufheben, indem sie vinkulierte Namensaktien ausgeben.

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