Zinsabschlagsteuer (ZASt)
In Einkommensteuer anrechenbarer Vorwegabzug in Höhe von 30% bei Depotverwahrung bzw. 35% bei Eigenverwahrung. Entfällt bei vorhandenem Freistellungsauftrag bzw. Nicht-Veranlagungsbescheinigung.
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In Einkommensteuer anrechenbarer Vorwegabzug in Höhe von 30% bei Depotverwahrung bzw. 35% bei Eigenverwahrung. Entfällt bei vorhandenem Freistellungsauftrag bzw. Nicht-Veranlagungsbescheinigung.