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BörsenlexikonBörsenlexikon

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Alle Begriffe mit dem
Anfangsbuchstaben P

 

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Pari
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Parity
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Performance, absolut
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Performance, relativ
Perpetuals
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Pfandbriefe
Pflichtblatt
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Plusankündigung doppelt
Plusankündigung dreifach
Plusankündigung einfach
Portefeuille
Portfolio
Position
Post Trade Transparancy -- Nachhandelstransparenz
Prämie
Präsenzbörse
Prämiensparen
Pre Trade Transparancy -- Vorhandelstransparenz
Preference Shares
Preference Stocks
Premium
Price Earning Ratio
Price-Earning to Growth Ratio
Primärmarkt
Prime All Share®
Prime Rate
Prime Standard®
Privatbörse
Privatplazierung
Produktenbörse
Pro-Kopf Investmentvermögen
Prospekt
Provision
Provisionsüberschuß
Prozentuales Wochen-Theta
Prozyklisch
Publikumsfonds
Publizität
Put
Pyramiding

Provision

Der Kunde hat für die Ausführung seines Kauf- oder Verkaufsauftrages an der Börse neben der Maklergebühr auch eine Provision (Ausgabeaufschlag) für die Leistung der Bank zu zahlen. Sie beträgt i. d. R. bei Aktien 1%, bei festverzinslichen Wertpapieren meist 0,5% vom Kurswert, sofern die Mindestprovision überschritten ist. Manche Institute erheben für die Limitierung der Aufträge eine zusätzliche Gebühr. Von Direktbanken und Discountbrokern werden meist geringere Gebühren für die Transaktionen und Verwahrung erhoben, da sie i. d. R. lediglich Transaktionsleistungen, aber keine Beratungsdienstleistungen erbringen. Geschäfte an ausländischen Börsen können zu hohen Provisions- und Spesenbelastungen des Kunden in Deutschland führen. Speziell für Makler wird von einer Courtage als Provision gesprochen.

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