Provision
Der Kunde hat für die Ausführung seines Kauf- oder Verkaufsauftrages an der Börse neben der Maklergebühr auch eine Provision (Ausgabeaufschlag) für die Leistung der Bank zu zahlen. Sie beträgt i. d. R. bei Aktien 1%, bei festverzinslichen Wertpapieren meist 0,5% vom Kurswert, sofern die Mindestprovision überschritten ist. Manche Institute erheben für die Limitierung der Aufträge eine zusätzliche Gebühr. Von Direktbanken und Discountbrokern werden meist geringere Gebühren für die Transaktionen und Verwahrung erhoben, da sie i. d. R. lediglich Transaktionsleistungen, aber keine Beratungsdienstleistungen erbringen. Geschäfte an ausländischen Börsen können zu hohen Provisions- und Spesenbelastungen des Kunden in Deutschland führen. Speziell für Makler wird von einer Courtage als Provision gesprochen.