Partizipationsschein
Von Schweizer Aktiengesellschaften ausgegebenes Beteiligungspapier, das zwar mit Vermögensrechten ausgestattet ist, jedoch im Gegensatz zur Aktie keine Mitgliedschaftsrechte, insbesondere Stimmrecht, verbrieft. Die Gesellschaft schützt sich somit vor unerwünschten Einflüssen bzw. Überfremdung bei gleichzeitiger Zuführung von neuem risikotragenden Kapital. Partizipationsscheine sind in rechtlicher Hinsicht mit den Genußscheinen vergleichbar.