Nominalkapital
Das Nominalkapital (oder auch Grund- bzw. Aktienkapital) wird häufig mit dem Gesellschaftskapital (Vermögen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Gründung) verwechselt. Das Nominalkapital ist in Aktien aufgeteilt. Bei den Gesellschaftsgläubigern erfüllt das Grundkapital die Garantiefunktion und bei Nominalaktien hält der jeweilige Aktionär den Nennbetrag seiner Aktien zum Grundkapital. Das ausgewiesene Nominalkapital einer AG muß per Gesetz bei mindestens 50.000 EUR liegen.