NV-Bescheinigung
oder: Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung Vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellte Bescheinigung, daß für den unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen eine Veranlagung zur Einkommensteuer voraussichtlich nicht in Betracht kommt. Die Bescheinigung wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs ausgestellt. Ihre Geltungsdauer beträgt höchstens drei Jahre und endet am Schluß eines Kalenderjahres.