Minderaktie
Eine Aktie, die einen nur geringen Nennwert hat, wird als Minderaktie bezeichnet. Allerdings sind die gleichen Rechte wie bei üblichen Aktien verbrieft.
Sie suchen nach einem Begriff aus dem Börsenumfeld, dessen Begrifflichkeit Sie nachlesen möchten? Wählen Sie dazu einfach aus der Buchstabenliste den Buchstaben aus, mit dem der gesuchte Begriff beginnt, oder nutzen Sie die Volltextsuche, um den gesuchten Begriff zu finden.
Eine Aktie, die einen nur geringen Nennwert hat, wird als Minderaktie bezeichnet. Allerdings sind die gleichen Rechte wie bei üblichen Aktien verbrieft.