Konkurrenzmandat
Als Konkurrenzmandat wird eine spezielle Form der Vermögensverwaltung auf Wertpapierbasis bezeichnet. Dabei wird der Auftrag auf drei oder vier Vermögensverwalter unterschiedlicher Gesellschaften aufgeteilt. Der Erfolg der Vermögensanlage muß dem Kunden von den Verwaltern jährlich mindestens einmal in einer gemeinsamen Sitzung dargelegt werden. Ziel dieser Form der Vermögensverwaltung ist, daß sich die in Konkurrenz zueinander stehenden Vermögensverwalter indirekt gegenseitig kontrollieren und so ein möglichst optimales Ergebnis für den Kunden erzielt wird.