Cross Border Arbitrage (länderübergreifender Handel)
Cross Border Arbitrage bezeichnet die Ausnutzung von Kursunterschieden eines Wertpapiers, das sowohl an deutschen als auch an internationalen Börsen gehandelt wird. Da je nach Börse die Verwahrung und das Lagerland des Wertpapiers unterschiedlich sein können, können nicht alle Werte arbitriert werden bzw. es können Kosten für die Umschreibung/und oder Übertragung anfallen.