SPERRMINORITÄT
Minderheitsbeteiligung an einem Unternehmen, durch die aber bereits wichtige Unternehmensbeschlüsse, z. B. die Änderung von Satzungsbestimmungen des Unternehmens, verhindert werden kann. Bei Aktiengesellschaften liegt diese Sperrminorität bei 25%. Kapitalerhöhungen oder Fusionen können so verhindert werden.