Folgeanlage
Kauf von weiteren Anteilen desselben Fonds, bzw. eines anderen Fonds derselben Kapitalanlagegesellschaft (KAG). Bei einer Folgeanlage fallen in der Regel geringere Mindestanlagebeträge an, als bei einer Erstanlage.
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Kauf von weiteren Anteilen desselben Fonds, bzw. eines anderen Fonds derselben Kapitalanlagegesellschaft (KAG). Bei einer Folgeanlage fallen in der Regel geringere Mindestanlagebeträge an, als bei einer Erstanlage.