Komplexes Produkt
MiFID gibt vor, dass Finanzinstrumente in komplexe und nicht komplexe Produkte unterschieden werden. Von dieser Einstufung ist abhängig, ob ein Wertpapier ohne Beratung angeboten werden darf. Und ob eine detailierte Risikoaufklärung erforderlich ist. Komplexe Produkte können klassischen Finanzinstrumenten wie beispielsweise Investmentfonds sehr ähnlich sein. Sie können beispielsweise die Wertentwicklung einer Aktie oder eines Index abbilden. Auch können sie mit einer festen Laufzeit ausgestattet sein, zudem ist die Definition vorzeitiger Auflösungsanlässe möglich. Abhängig von der Ausgestaltung kann eine erwartete Wertentwicklung erst zum Ende der Laufzeit erfolgen. Die Produkte können auch so gestaltet sein, dass sie die Wertentwicklung des zugrundliegenden Basiswertes überproportional wiederspiegeln. (z.B. Optionsscheine, Hebelprodukte). Komplexe Produkte können einen Kapitalschutz oder einen Risikopuffer enthalten. Durch den Kapitalschutz soll der Anleger vor einem Totalverlust geschützt werden. Hier ist zu beachten, dass der Kapitalschutz in der Regel nur zum Ende der Laufzeit greift. Durch den Risikopuffer soll der Anleger vor möglichen Kursschwankungen des zugrundegelegten Basiswertes geschützt werden. Die Produkte können mit einer festen oder variablen Zinszahlung ausgestattet sein. Die Zinszahlung ist in der Regel an bestimmte Faktoren gekoppelt (z.B. der Referenzwert muss eine bestimmte Höhe innerhalb einer vordefinierten Frist erreichen). Die Höhe der Zinsen kann variieren ebenso der Zahlungsintervall. Die Rückzahlung kann an bestimmte Ereignisse gekoppelt sein bzw. auch in Wertpapieren (z.B. Aktien) erfolgen. Komplexe Produkte können Währungsrisiken beinhalten, da diese Finanzinstrumente gezielt in verschiedene Währungen investieren können. Bei Anlagen, die nicht in EURO notiert werden, besteht daher ein zusätzliches Risiko aufgrund der Wechselkursentwicklung. Einige Produkte beinhalten eine feste Laufzeit, damit verbunden kann es zum Ende der Laufzeit zu einem Totalverlust kommen (zum Beispiel durch auslaufende Optionsscheine). Bei kapitalgeschützten Produkten besteht das Kreditrisiko des jeweiligen Kapitalschutzgebers. Prognostizierte Zinszahlungen können ausfallen, sofern die entsprechenden Markterwartungen nicht eintreten. Während der Laufzeit kann es zu Kursschwankungen kommen oder das Produkt kann unter dem emittierten Preis notiert werden. Der Anleger trägt das Bonitätsrisiko des Emittenten, damit verbunden kann es zu einem Ausfall der Zahlungsverpflichtung durch den Emittenten kommen.