Barreserven (Liquidität/Kasse)
Das Fondsmangement kann nach dem KAGG bis zu 49 % des Fondsvermögens in Form von Bankguthaben oder Geldmarktpapieren (Ausnahme: Geldmarkt/-nahe Fonds) halten. Grundsätzlich wird aber nur ein geringer Teil an Barreserven benötigt, um Anteilsrückgaben vornehmen zu können und die Möglichkeit zu behalten, flexibel auf Marktchancen bzw. -bewegungen zu reagieren.