Ertragsgleichheit p.a.
Die Ertragsgleichheit p.a. gibt an, um welchen Prozentsatz der Basiswert auf annualisierter Basis bis zur Fälligkeit des Call-Optionsscheins steigen muß, damit der Investor beim Kauf des Optionsscheins die gleiche Wertsteigerung wie beim direkten Erwerb des Basiswerts erzielt. Durch diese Standardisierung relativiert sich die üblicherweise verhältnismäßig hohe Ertragsgleichheit von Optionsscheinen mit langer Restlaufzeit und es können Optionsscheine unterschiedlicher Restlaufzeiten miteinander verglichen werden. Die Ertragsgleichheit p.a. stellt daher beim Vergleich verschiedener Optionsscheine eine der Ertragsgleichheit überlegene Bewertungskennzahl dar. Der Kauf eines Call-Optionsscheins ist - unter der Prämisse, daß der Optionsschein bis zur Fälligkeit gehalten wird - der Direktinvestition somit vorzuziehen, wenn der Investor eine höhere jährliche Performance des Basiswerts als den aus der Ertragsgleichheit resultierenden Wert erwartet. Da sich der Wert von Put-Optionsscheinen entgegengesetzt zum Kurs des Basiswerts entwickelt und der private Investor den Basiswert in der Regel nicht leerverkaufen kann, ist die Ertragsgleichheit p.a. lediglich für Call-Optionsscheine zu berechnen.