Diskontgeschäft
Gemäß Kreditwesengesetz ist ein Diskontgeschäft ein Bankgeschäft. So wird ein Ankauf noch nicht fälliger Finanz-/Handelswechseln bezeichnet. Ein Weiterverkauf an die Deutsche Bundesbank zum Rediskont ist bei guten Wechseln möglich.
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Gemäß Kreditwesengesetz ist ein Diskontgeschäft ein Bankgeschäft. So wird ein Ankauf noch nicht fälliger Finanz-/Handelswechseln bezeichnet. Ein Weiterverkauf an die Deutsche Bundesbank zum Rediskont ist bei guten Wechseln möglich.