Depotgeschäft
Ein im Kreditwesen festgelegtes Bankgeschäft ist auch das Depotgeschäft. Die Wertpapiere werden in diesem Fall der Bank nicht nur zur Aufbewahrung gelassen, sondern es erfolgt auch die Einlösung von Zins- oder Dividendenscheinen, die Ausübung des Stimmrechts, die Verwahrung von Bezugsrechten, etc.