Depotbank
Sie wird von der KAG mit der Verwahrung der zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände und mit der Ausgabe und Rücknahme der Anteilscheine beauftragt. Darüber hinaus hat sie auch noch weitreichende Kontroll- und Mitwirkungsbefungniss bei der Abwicklung des Investmentgeschäfts. Durch die Einschaltung einer Depotbank ist das Sondervermögen dem unmittelbaren Zugriff der KAG entzogen.