Bezugsrecht
Falls eine Aktiengesellschaft das Grundkapital erhöht, gibt sie neue (= junge) Aktien aus. In der Regel erhalten bisherige Aktionäre dafür ein Bezugsrecht, durch welches sie entsprechend ihrem bisherigen Anteil junge Aktien erwerben können. Die bisherigen Aktionäre können aber auch auf die Ausübung ihres Bezugsrechts verzichten und die jene an der Börse verkaufen. Während der Bezugsfrist von mindestens zwei Wochen können Bezugsrechte auch an der Börse ge- bzw. verkauft werden.