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Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Kontrollorgan einer Aktiengesellschaft (AG). Dieser greift selbst nicht in die Geschäftsleitung ein, dient aber zur Überwachung und Beratung des Vorstandes, welcher von ihm auch eigenständig eingesetzt wird. Mindestens einmal jährlich muss eine Aufsichtsratssitzung stattfinden.

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