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Aufgeld p. a.

Das Aufgeld p. a. gibt an, um wieviel Prozent der Basiswert auf annualisierter Basis bis zur Fälligkeit des Optionsscheins steigen (Call) bzw. fallen (Put) muß, damit der Investor keinen Verlust erleidet.

Durch diese Standardisierung relativiert sich das üblicherweise verhältnismäßig hohe Aufgeld von Optionsscheinen mit langer Restlaufzeit und es können Optionsscheine unterschiedlicher Restlaufzeiten miteinander verglichen werden.

Das Aufgeld p. a. stellt daher beim Vergleich verschiedener Optionsscheine eine dem Aufgeld überlegene Bewertungskennzahl dar.

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