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Schlusskurs

Der Schlusskurs wird nach dem akustischen Zeichen festgestellt, das die Beendigung des Prasenzhandels ankundigt. Ein Anspruch auf Berucksichtigung bei der Preisermittlung haben nur solche Auftrage, die bis zu diesem Zeitpunkt beim Skontrofuhrer vorliegen und die zum fortlaufenden Handel (Variable Notierung) geeignet sind.

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