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Nennwert

auch: Nominalwert, Nennbetrag
Der Nennwert ist der auf dem Wertpapier aufgedruckte Betrag (in Geldeinheiten) des Papiers. Handelt es sich um Aktien, ist der Nennwert ein Teilbetrag des Grundkapitals der Aktiengesellschaft (AG). Wenn es sich um Schuldverschreibungen handelt, erfolgt eine Zerlegung der gesamten Anleihe in Teilbeträge von einer bestimmten Größenordnung; bei diesen Teilbeträgen handelt es sich um die Nennwerte der Schuldverschreibung. Der Nennwert und der Kurswert (Marktwert) können voneinander abweichen, denn der Marktwert hängt von der Nachfrage ab. Das Aktienkapital einer Aktiengesellschaft (AG) wird aus der Summe der Nennwerte aller Aktien bestimmt. Der Nennwert bei festverzinslichen Wertpapieren ist der Betrag, den der Emittent dem Inhaber des Papiers schuldet. Diesen Betrag muß der Schuldner (Emittent) dem Gläubiger (Inhaber) am Ende der Laufzeit zurückzahlen.

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