Sie suchen nach einem Begriff aus dem Börsenumfeld, dessen Begrifflichkeit Sie nachlesen möchten? Wählen Sie dazu einfach aus der Buchstabenliste den Buchstaben aus, mit dem der gesuchte Begriff beginnt, oder nutzen Sie die Volltextsuche, um den gesuchten Begriff zu finden.
 

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

NV-Bescheinigung

oder: Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung
Vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellte Bescheinigung, daß für den unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen eine Veranlagung zur Einkommensteuer voraussichtlich nicht in Betracht kommt. Die Bescheinigung wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs ausgestellt. Ihre Geltungsdauer beträgt höchstens drei Jahre und endet am Schluß eines Kalenderjahres.

Suche