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Kassageschäft

Hierunter versteht man einen Vertragabschluß an der Börse über den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Finanzinstrumenten, Devisen oder Waren. Dieser Vertrag muß sofort oder ganz kurzfristig (binnen zweier Börsentage) erfüllt werden.
Gegensatz: Termingeschäft

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