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Jahresabschluß

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluß. Gemäß Handelsrecht hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung als Abschlußkonto der Buchhaltung faßt Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres zusammen und ermittelt den Jahresgewinn oder -verlust. Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluß um einen Anhang zu erweitern, der Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung liefert.

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